AGB der lichtpunkt medien. Stand 1. Januar 2004
§ 1) Allgemeines, Haftungsausschluss:
(1) Die Lichtpunkt Medien,
(im folgenden Auftragnehmer genannt) hat sich im Bereich Drucksachenherstellung
auf Digitaldruck (Druckvorstufe, Digital- und Offsetdruck)
spezialisiert.
Diese Drucktechnologie - basierend auf Soft- und Hardware-Komponenten
- ist als Gesamtprozess der Auftragsbearbeitung als hoch komplex
einzustufen, in dem Inkompatibilitäten zwischen den angewandten
von Soft- und Hardware-Komponenten untereinander technisch
bedingt weder kausal, noch zeitlich vorhersagbar sind - insbesondere
auch durch Zwang von technischen Aktualisierungen. Aufgrund
dieser Tatsache sind Schwierigkeiten bei der Druckdatenannahme
und -verarbeitung zum Musterdruck, aber auch während
der Verarbeitung in der Auflagenproduktion nicht auszuschließen
(z.B. "Systemabstürze"), obwohl der Auftragnehmer
kontinuierlich an der Stabilisierung der Prozesse arbeitet
(Prozessverbesserungen und gewissenhafte Auswahl an Prozesskomponenten).
Damit können Auswirkungen auf die Auftragsterminierung
nicht ausgeschlossen werden (i.d.R. in Folge von Terminverzögerungen
oder Qualitätseinbußen). Die Empfindlichkeit der
hochtechnisierten Produktionsanlagen und damit Störungen
der Digitaldrucktechnik selbst sind im Produktionsbetrieb
des Auftragnehmers ebenso weder grundsätzlich vermeidbar
noch zeitlich vorhersehbar, woraus sich auch hier Beeinträchtigungen
mit Auswirkungen auf Liefertermin oder Produktqualität
ergeben können.
Der Auftragnehmer stellt deshalb hiermit ausdrücklich
klar, dass aufgrund der verfahrensbedingten Qualitätsschwankungen
bei der Druckproduktion im gegebenen Unternehmensumfeld (z.B.
Farbschwankungen, Drucktoleranzen im Stand des Druckbildes
auf dem Bogen, selten Passerversatz etc.) Reklamationsansprüche
oder Schadensersatzansprüche hieraus ausgeschlossen sind.
Diese sind ebenso ausgeschlossen hinsichtlich der eingeschränkten
Eignung der Erzeugnisse für Weiterverarbeitungsschritte
jeglicher Art (z.B. Falzen, Buchbinden etc.), bedingt durch
die von der eingesetzten Digitaldrucktechik verfahrensbedingt
unausweichlichen Einflüsse auf das Druckerzeugnis (z.B.
Papierzustand nach dem Druck, Auswirkung von Trennmitteln
im Fixierprozess, elektrostatische Aufladung der Drucke, eingeschränkte
Auswahl an Papierqualitäten allgemein).
(2) Infolge der grundlegenden
Feststellungen aus § 1, insbesondere § 1 Absatz
(1), rät der Auftragnehmer deshalb explizit davon ab,
Produkte auf
Digitaldruck-Basis fertigen zu lassen, deren Gebrauchsfähigkeit
aus terminlichen oder qualitativen Gründen beeinträchtig
oder in Frage gestellt sein könnten. Das Risiko der eingeschränkten
Verwertbarkeit der Drucksachen aus den produktions-/ verfahrensbedingten
Gründen geht damit komplett auf den Auftraggeber über.
Ausgenommen von dieser Haftungseinschränkung sind Reklamationen,
bei denen die Toleranzgrenzen jeweils auftragsbezogen klar
ersichtlich und explizit definiert sind und vom Auftragnehmer
akzeptiert wurden.
(3) Der Auftragnehmer behält
sich die Speicherung von Druckdaten zum Zwecke vereinfachter
Abwicklung für den Fall von Nachbestellungen vor. Einen
Anspruch auf Speicherung der Druckdaten sowie das Recht auf
Herausgabe dieser Daten hat der Kunde (=Auftraggeber) nicht.
Der Auftragnehmer haftet
grundsätzlich nicht für gespeicherte und verarbeitete
Daten oder Datenträger, Manuskripte und Papiervorlagen,
Datenverlust oder auch Datenmissbrauch durch unternehmensfremde
Personen. Zerstörung/Verlust von Papiervorlagen oder
Druckdaten bei der Verarbeitung oder durch EDV Verarbeitung/Verteilung
kann nicht ausgeschlossen werden und berechtigen nicht zu
Ansprüchen gegen den Auftragnehmer. Wir empfehlen dem
Auftraggeber, vorsorglich Sicherheitskopien/Duplikate für
sich anzufertigen und die uns übergebene Ware ggf. selbst
zu versichern. Für Druckdaten und Druckvorlagen werden
keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen bezüglich Datenschutz
getroffen. Makulatur und Fehldrucke werden über die Altpapierentsorgung
vernichtet. Hat der Auftraggeber ein Interesse an besonderen
Anforderungen bezüglich Datenschutz oder Sicherheitsaspekten,
so ist dies auftragsbezogen explizit mit dem Auftragnehmer
zu vereinbaren.
(4) Die Auftraggeber erklären
sich mit Einreichen von Druckdaten oder Druckvorlagen damit
einverstanden, dass die Erzeugnisse als Musterbeispiele zum
Zwecke der Eigenwerbung für den Auftragnehmer auch Dritten
zugänglich gemacht werden dürfen, es sei denn, dies
wird ausdrücklich anderweitig vereinbart. Der Auftragnehmer
behält sich das Recht vor, im Impressum des Druckerzeugnis
zu erscheinen oder als Hersteller gekennzeichnet zu werden.
(5) Der Auftraggeber hat dafür
Sorge zu tragen, dass Druckdaten virenfrei und druckreif/druckfrei
im Sinne des eingesetzten Druck- und der
nachgeschalteten Fertigungsschritte sind, d.h. diesbezüglich
ausreichende fachliche Kompetenz über die Eigenarten
der beim Auftragnehmer oder dessen
Lieferanten eingesetzten Fertigungsverfahren oder zumindest
grundlegende Kenntnisse darüber vorhanden sind. Erschwernisse
bei der reibungslosen
Abwicklung des Auftrages durch diesbezüglich unsachgemäß
vorbereitete Druckdaten oder auch Druckvorlagen (z.B. unnötig
große Datenmenge durch unangemessen hochauflösende
Bilder, komplexe verschachtelte Inhalte aus verschiedenen
Anwendungsprogrammen, zu knapp bemessene Abstände zu
Schnitt oder Falzkanten, fehlender oder zu geringer Anschnitt,
fehlende Feindaten für Schriften und Bilder, nicht-einzugsfähige
Vorlagen etc.) können im Sinne einer möglichst termin-
und qualitätsoptimalen Auftragsabwicklung vom Auftragnehmer
durch Eingriff in die Druckdaten ohne weitere Rücksprache
mit dem Auftraggeber eine Korrektur oder Anpassung erfahren,
die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.
(6) Etwaige Beratungstätigkeit
des Auftragnehmers dient nur der Hilfestellung, nicht aber
als Ersatz für eigenverantwortlich und unabhängig
des
Geschäftsverhältnisses erworbene (Fach-) Kenntnisse
des Auftraggebers oder eines in seinem Auftrage mit der Druckdaten-/
Layouterstellung beauftragten Dritten. Geleistete Beratungstätigkeit
kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Eine Gewährleistung
für die Richtigkeit der Inhalte der Beratung ist nicht
gegeben.
(7) Im Falle von berechtigten
Reklamationen ist der Gebrauchswert des Produktes als Maßstab
heranzuziehen, d.h. z.B. auch zu prüfen, inwieweit die
Erzeugnisse kundenintern Verwendung finden können.
§ 2) Mehr- oder Minderlieferungen
/ Teillieferungen / Liefertermine
(1) Die ausgelieferte Menge an Erzeugnissen kann um
+/- 5 % von der im Auftrag angegebenen Menge abweichen. In
Rechnung gestellt wird die tatsächlich gelieferte Menge
zum vereinbarten Stückpreis. Ein Recht auf Lieferung
der exakt bestellten Menge besteht nicht.
(2) Die vom Auftragnehmer -
auch schriftlich - gemachten Angaben zu Lieferterminen sind
unter Hinweis auf §1 Absatz 1 und 2 stets unverbindlich
- unabhängig davon, ob in einer konkreten Kommunikationssituation
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber anderweitige Aussagen
herbeigeführt worden sind. Terminangaben stellen lediglich
einen Planungsparameter dar, der aufgrund der zum Klärungszeitpunkt
bekannten Produktionsverhältnisse vom Auftragnehmer als
realistisch eingeschätzt wird.
(3) Der Auftragnehmer ist unabhängig
von der festgestellten Unverbindlichkeit von Lieferterminangaben
stets bestrebt, die Termine unter vertretbarem Aufwand einzuhalten.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Teillieferung(en)
vor, wenn aufgrund von Produktionsereignissen oder höherer
Gewalt eine Komplettlieferung zum geplanten Termin nicht möglich
erscheint oder sich als unmöglich erweist. Dadurch entstandene
Mehrkosten können dem Auftraggeber nur in Rechnung gestellt
werden, wenn die Teillieferung(en) durch den Auftragnehmer
zu vertreten sind oder ausdrücklich veranlasst wurden
(z.B. Versandkostenzuschläge oder Verarbeitungsmehrkosten
bei Teilmengenfertigung).
§ 3) Nachträgliche Änderung
der Bestellmenge / Nachbestellungen
Die Bestellmenge kann aus logistischen und organisatorischen
Gründen nach Vertragsabschluss nicht mehr verändert
werden. Nachbestellungen sind möglich, werden jedoch
als Neuauftrag behandelt. Lieferzeit und Konditionen müssen
neu verhandelt werden.
§ 4) Druckfreigabe/Musterexemplar
(1) Zum Abgleich der Auftraggebervorstellungen mit
dem vom Auftragnehmer herstellbaren Produkt ist die Anfertigung
eines "Musterexemplars" (= Freigabe- oder Korrekturexemplar)
anzustreben, das die ausdrückliche schriftliche Freigabe
zum inhaltlich unveränderten Druck zum Ziel hat.
(2) Unter Verweis auf §
1 hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine qualitativ
in Druck und Ausführung zum Musterexemplar identische
Ausführung des Endproduktes der Auflagenproduktion.
(3) Verzichtet der Auftraggeber
auf die Erstellung eines Musterexemplars bzw. muss diese aufgrund
zu geringer verbleibender Abwicklungszeit
unterbleiben, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Verantwortung
entbunden, insbesondere für Fehler bezüglich des
Inhalts der Drucksache, die bei der Druckdatenverarbeitung
im Herstellungsprozess des Auftragnehmers verursacht wurden.
(4) Besteht der Auftraggeber
auf Durchführung von Autorenkorrekturen, sind Auswirkungen
auf die Terminlage neu zu überdenken. Autorenkorrekturen
sind für den Auftraggeber kostenpflichtig.
§ 5) Druckqualität/Qualitätsprüfung
(1) Verfahrensbedingte Begleiterscheinungen im Druckbild
des Digitaldruckerzeugnisses in Kombination mit den Papieren
können sein z.B. vereinzelte oder unregelmäßig
auftretende Tonerpunkte, schwache Farbschleier, Auslassungen
(insbesondere im monochromen Rasterdigitaldruck bei flächigen
Motiven wie Rasterflächen), Farbverschiebungen (z.B.
rotstichiges Grau) oder Übersättigung des Druckes
(z.B. Aura um Schriftbilder) insbesondere bei Druck aus Textverarbeitungs-,
Präsentations- oder Ähnlichen EDV-Anwendungen aus
dem Office-Bereich.
(2) Verfahrensbedingten Begleiterscheinungen
werden durch unregelmäßige Stichprobenentnahme
kontrolliert und durch Auftragsunterbrechung behoben. Soweit
die Behebung nicht durch den Auftragnehmer erfolgen kann,
wird der externe Wartungsdienst eingeschaltet. Solange wird
die Auflagenproduktion unterbrochen, es sei denn, der Auftraggeber
verantwortet die Fortführung der Produktion unter Verzicht
auf Preisabzüge am Produkt.
(3) Die verfahrensbedingten
Begleiterscheinungen im Druckbild sind von Reklamationen ausgenommen.
§ 6) Preise
Die in unserer Preisliste genannten Preise verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; Inzwischen
eingetretene Preiserhöhungen, Fehler und irrtümliche
Angaben in Preislisten, Produktinformationen und dergleichen
berechtigen nicht zu Abzügen irgendwelcher Art.
§ 7) Angebote
Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
§ 8) Auftragsannahme/Auftragsbestätigung/Vertragsrücktritt
(1) Die Auftragsannahme durch den Auftragnehmer erfolgt
grundsätzlich unter Vorbehalt der technischen Verwertbarkeit
der Vorlagen oder Druckdaten durch den Auftragnehmer. Der
Auftraggeber kann nicht auf die Durchführung des Auftrages
bestehen, wenn das Anfertigen eines Musterexemplares misslingt.
Der Auftragnehmer kann in diesem Fall ohne Angabe weiterer
Gründe vom Vertrag zurücktreten, Kosten für
den Auftraggeber entstehen dadurch nicht. Ansprüche gegen
den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
(2) Der Auftraggeber hat das
Recht, nach Begutachtung des Musterdruckes ohne Angabe von
weiteren Gründen vom Vertrag zurückzutreten unter
Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von
2 % des Netto-Auftragswertes oder mindestens 30,- EURO und
Rücksendung des Musterexemplares.
§ 9) Versand und Versicherung
Alle Sendungen erfolgen grundsätzlich ab Werk auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers (Versicherung, termingerechte
Zustellung) zu Standard-Gewährleistungsanspruch. Der
Auftragnehmer haftet nicht für Versäumnisse des
Liefer-/ Speditionsunternehmens.
§ 10) Beanstandungen (Reklamation)
(1) Die Lieferung(en) sind bei Erhalt umgehend zu prüfen
hinsichtlich Erzeugnisqualität, Transportbeschädigung,
Vollständigkeit.
(2) Die Beanstandung der Warenlieferung
bzw. Teilen der Lieferung ist dem Auftragnehmer innerhalb
von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich unter Angabe des Reklamationsgrundes
anzuzeigen. Die reklamierte Ware ist zur Abholung durch den
Auftraggeber bereitzuhalten. Die Reklamation wird vom Auftragnehmer
innerhalb von 8 Tagen geprüft. Wird die Reklamation anerkannt,
hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung
oder Gutschrift. Die Art der Regulierung richtet sich nach
dem geringsten Aufwand. Schadensersatzansprüche gegen
den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn es liegen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 11) Warenrückgabe
Bestellte Ware ist grundsätzlich von der Rücknahme
ausgeschlossen. Ausnahmen bilden lediglich Falschlieferungen
und berechtigte Reklamationen.
§ 12) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt
die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Sie darf weder
verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Pfändungen
von dritter Seite sind uns sofort mitzuteilen.
§ 13) Zahlung
(1) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig,
sofern auftragsbezogen nicht Anderweitiges vereinbart ist
bzw. kein Nachnahme-Versand erfolgt.
(2) Zahlungseinbehalt im Reklamationsfall
ist nur bis max. 70 % des Auftragswertes gestattet.
(3) Der Auftragnehmer behält
sich vor, die Zahlungsvereinbarungen ohne Angabe von Gründen
jederzeit zu Ändern sowie Anzahlungen oder Barzahlung
zu fordern, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar
ist. Auftragserteilung trotz Kenntnis vorhandener oder bevorstehender
Zahlungsunfähigkeit führt zu Schadensersatzansprüchen
gegen den Auftraggeber oder dessen Handlungsbevollmächtigten.
(4) Bei Zielüberschreitung
werden Verzugszinsen von 2% über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank berechnet. Alle gegen den Besteller bestehenden
Forderungen werden sofort fällig bei Klageerhebung oder
wenn das Konkursverfahren eröffnet wird.
§ 14) Urheberrecht/Verwertungsrechte
Der Auftraggeber haftet allein für Ansprüche aus
Verletzungen oder Missachtungen von Urheber-, Vervielfältigungs-
und Verwertungsrechten im
Zusammenhang mit seinem Auftragsgegenstand.
§ 15) Gültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen oder Bedingungen der vorliegenden
AGB unwirksam sein, bleiben andere Bestimmungen oder Bedingungen
dadurch
unberührt. In diesen Fällen ist eine Auslegung dahingehend
zu interpretieren, dass der zugrundegelegte Zweck erfüllt
wird.
§ 16) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Versandarten. Beschädigungen durch den Transport sind
gegenüber dem Transportunternehmen sofort anzuzeigen,
sonst erlischt der
sei denn es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vor.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen
aus dem Vertragsverhältnis ist München.
Verantwortlicher: Horst Ambacher, München