lichtpunkt medien
medienproduktion
im digital- & offsetdruck

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AGB der lichtpunkt medien. Stand 1. Januar 2004

§ 1) Allgemeines, Haftungsausschluss:
(1) Die Lichtpunkt Medien, (im folgenden Auftragnehmer genannt) hat sich im Bereich Drucksachenherstellung auf Digitaldruck (Druckvorstufe, Digital- und Offsetdruck) spezialisiert.
Diese Drucktechnologie - basierend auf Soft- und Hardware-Komponenten - ist als Gesamtprozess der Auftragsbearbeitung als hoch komplex einzustufen, in dem Inkompatibilitäten zwischen den angewandten von Soft- und Hardware-Komponenten untereinander technisch bedingt weder kausal, noch zeitlich vorhersagbar sind - insbesondere auch durch Zwang von technischen Aktualisierungen. Aufgrund dieser Tatsache sind Schwierigkeiten bei der Druckdatenannahme und -verarbeitung zum Musterdruck, aber auch während der Verarbeitung in der Auflagenproduktion nicht auszuschließen (z.B. "Systemabstürze"), obwohl der Auftragnehmer kontinuierlich an der Stabilisierung der Prozesse arbeitet (Prozessverbesserungen und gewissenhafte Auswahl an Prozesskomponenten).
Damit können Auswirkungen auf die Auftragsterminierung nicht ausgeschlossen werden (i.d.R. in Folge von Terminverzögerungen oder Qualitätseinbußen). Die Empfindlichkeit der hochtechnisierten Produktionsanlagen und damit Störungen der Digitaldrucktechnik selbst sind im Produktionsbetrieb des Auftragnehmers ebenso weder grundsätzlich vermeidbar noch zeitlich vorhersehbar, woraus sich auch hier Beeinträchtigungen mit Auswirkungen auf Liefertermin oder Produktqualität ergeben können.
Der Auftragnehmer stellt deshalb hiermit ausdrücklich klar, dass aufgrund der verfahrensbedingten Qualitätsschwankungen bei der Druckproduktion im gegebenen Unternehmensumfeld (z.B. Farbschwankungen, Drucktoleranzen im Stand des Druckbildes auf dem Bogen, selten Passerversatz etc.) Reklamationsansprüche oder Schadensersatzansprüche hieraus ausgeschlossen sind. Diese sind ebenso ausgeschlossen hinsichtlich der eingeschränkten Eignung der Erzeugnisse für Weiterverarbeitungsschritte jeglicher Art (z.B. Falzen, Buchbinden etc.), bedingt durch die von der eingesetzten Digitaldrucktechik verfahrensbedingt unausweichlichen Einflüsse auf das Druckerzeugnis (z.B. Papierzustand nach dem Druck, Auswirkung von Trennmitteln im Fixierprozess, elektrostatische Aufladung der Drucke, eingeschränkte Auswahl an Papierqualitäten allgemein).
(2) Infolge der grundlegenden Feststellungen aus § 1, insbesondere § 1 Absatz (1), rät der Auftragnehmer deshalb explizit davon ab, Produkte auf
Digitaldruck-Basis fertigen zu lassen, deren Gebrauchsfähigkeit aus terminlichen oder qualitativen Gründen beeinträchtig oder in Frage gestellt sein könnten. Das Risiko der eingeschränkten Verwertbarkeit der Drucksachen aus den produktions-/ verfahrensbedingten Gründen geht damit komplett auf den Auftraggeber über. Ausgenommen von dieser Haftungseinschränkung sind Reklamationen, bei denen die Toleranzgrenzen jeweils auftragsbezogen klar ersichtlich und explizit definiert sind und vom Auftragnehmer akzeptiert wurden.
(3) Der Auftragnehmer behält sich die Speicherung von Druckdaten zum Zwecke vereinfachter Abwicklung für den Fall von Nachbestellungen vor. Einen Anspruch auf Speicherung der Druckdaten sowie das Recht auf Herausgabe dieser Daten hat der Kunde (=Auftraggeber) nicht. Der Auftragnehmer haftet
grundsätzlich nicht für gespeicherte und verarbeitete Daten oder Datenträger, Manuskripte und Papiervorlagen, Datenverlust oder auch Datenmissbrauch durch unternehmensfremde Personen. Zerstörung/Verlust von Papiervorlagen oder Druckdaten bei der Verarbeitung oder durch EDV Verarbeitung/Verteilung kann nicht ausgeschlossen werden und berechtigen nicht zu Ansprüchen gegen den Auftragnehmer. Wir empfehlen dem
Auftraggeber, vorsorglich Sicherheitskopien/Duplikate für sich anzufertigen und die uns übergebene Ware ggf. selbst zu versichern. Für Druckdaten und Druckvorlagen werden keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen bezüglich Datenschutz getroffen. Makulatur und Fehldrucke werden über die Altpapierentsorgung vernichtet. Hat der Auftraggeber ein Interesse an besonderen Anforderungen bezüglich Datenschutz oder Sicherheitsaspekten, so ist dies auftragsbezogen explizit mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren.
(4) Die Auftraggeber erklären sich mit Einreichen von Druckdaten oder Druckvorlagen damit einverstanden, dass die Erzeugnisse als Musterbeispiele zum Zwecke der Eigenwerbung für den Auftragnehmer auch Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, es sei denn, dies wird ausdrücklich anderweitig vereinbart. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Impressum des Druckerzeugnis zu erscheinen oder als Hersteller gekennzeichnet zu werden.
(5) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Druckdaten virenfrei und druckreif/druckfrei im Sinne des eingesetzten Druck- und der
nachgeschalteten Fertigungsschritte sind, d.h. diesbezüglich ausreichende fachliche Kompetenz über die Eigenarten der beim Auftragnehmer oder dessen
Lieferanten eingesetzten Fertigungsverfahren oder zumindest grundlegende Kenntnisse darüber vorhanden sind. Erschwernisse bei der reibungslosen
Abwicklung des Auftrages durch diesbezüglich unsachgemäß vorbereitete Druckdaten oder auch Druckvorlagen (z.B. unnötig große Datenmenge durch unangemessen hochauflösende Bilder, komplexe verschachtelte Inhalte aus verschiedenen Anwendungsprogrammen, zu knapp bemessene Abstände zu Schnitt oder Falzkanten, fehlender oder zu geringer Anschnitt, fehlende Feindaten für Schriften und Bilder, nicht-einzugsfähige Vorlagen etc.) können im Sinne einer möglichst termin- und qualitätsoptimalen Auftragsabwicklung vom Auftragnehmer durch Eingriff in die Druckdaten ohne weitere Rücksprache mit dem Auftraggeber eine Korrektur oder Anpassung erfahren, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.
(6) Etwaige Beratungstätigkeit des Auftragnehmers dient nur der Hilfestellung, nicht aber als Ersatz für eigenverantwortlich und unabhängig des
Geschäftsverhältnisses erworbene (Fach-) Kenntnisse des Auftraggebers oder eines in seinem Auftrage mit der Druckdaten-/ Layouterstellung beauftragten Dritten. Geleistete Beratungstätigkeit kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Inhalte der Beratung ist nicht gegeben.
(7) Im Falle von berechtigten Reklamationen ist der Gebrauchswert des Produktes als Maßstab heranzuziehen, d.h. z.B. auch zu prüfen, inwieweit die Erzeugnisse kundenintern Verwendung finden können.

§ 2) Mehr- oder Minderlieferungen / Teillieferungen / Liefertermine
(1) Die ausgelieferte Menge an Erzeugnissen kann um +/- 5 % von der im Auftrag angegebenen Menge abweichen. In Rechnung gestellt wird die tatsächlich gelieferte Menge zum vereinbarten Stückpreis. Ein Recht auf Lieferung der exakt bestellten Menge besteht nicht.
(2) Die vom Auftragnehmer - auch schriftlich - gemachten Angaben zu Lieferterminen sind unter Hinweis auf §1 Absatz 1 und 2 stets unverbindlich - unabhängig davon, ob in einer konkreten Kommunikationssituation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber anderweitige Aussagen herbeigeführt worden sind. Terminangaben stellen lediglich einen Planungsparameter dar, der aufgrund der zum Klärungszeitpunkt bekannten Produktionsverhältnisse vom Auftragnehmer als realistisch eingeschätzt wird.
(3) Der Auftragnehmer ist unabhängig von der festgestellten Unverbindlichkeit von Lieferterminangaben stets bestrebt, die Termine unter vertretbarem Aufwand einzuhalten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Teillieferung(en) vor, wenn aufgrund von Produktionsereignissen oder höherer Gewalt eine Komplettlieferung zum geplanten Termin nicht möglich erscheint oder sich als unmöglich erweist. Dadurch entstandene Mehrkosten können dem Auftraggeber nur in Rechnung gestellt werden, wenn die Teillieferung(en) durch den Auftragnehmer zu vertreten sind oder ausdrücklich veranlasst wurden (z.B. Versandkostenzuschläge oder Verarbeitungsmehrkosten bei Teilmengenfertigung).

§ 3) Nachträgliche Änderung der Bestellmenge / Nachbestellungen

Die Bestellmenge kann aus logistischen und organisatorischen Gründen nach Vertragsabschluss nicht mehr verändert werden. Nachbestellungen sind möglich, werden jedoch als Neuauftrag behandelt. Lieferzeit und Konditionen müssen neu verhandelt werden.

§ 4) Druckfreigabe/Musterexemplar
(1) Zum Abgleich der Auftraggebervorstellungen mit dem vom Auftragnehmer herstellbaren Produkt ist die Anfertigung eines "Musterexemplars" (= Freigabe- oder Korrekturexemplar) anzustreben, das die ausdrückliche schriftliche Freigabe zum inhaltlich unveränderten Druck zum Ziel hat.
(2) Unter Verweis auf § 1 hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine qualitativ in Druck und Ausführung zum Musterexemplar identische Ausführung des Endproduktes der Auflagenproduktion.
(3) Verzichtet der Auftraggeber auf die Erstellung eines Musterexemplars bzw. muss diese aufgrund zu geringer verbleibender Abwicklungszeit
unterbleiben, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Verantwortung entbunden, insbesondere für Fehler bezüglich des Inhalts der Drucksache, die bei der Druckdatenverarbeitung im Herstellungsprozess des Auftragnehmers verursacht wurden.
(4) Besteht der Auftraggeber auf Durchführung von Autorenkorrekturen, sind Auswirkungen auf die Terminlage neu zu überdenken. Autorenkorrekturen sind für den Auftraggeber kostenpflichtig.

§ 5) Druckqualität/Qualitätsprüfung
(1) Verfahrensbedingte Begleiterscheinungen im Druckbild des Digitaldruckerzeugnisses in Kombination mit den Papieren können sein z.B. vereinzelte oder unregelmäßig auftretende Tonerpunkte, schwache Farbschleier, Auslassungen (insbesondere im monochromen Rasterdigitaldruck bei flächigen Motiven wie Rasterflächen), Farbverschiebungen (z.B. rotstichiges Grau) oder Übersättigung des Druckes (z.B. Aura um Schriftbilder) insbesondere bei Druck aus Textverarbeitungs-, Präsentations- oder Ähnlichen EDV-Anwendungen aus dem Office-Bereich.
(2) Verfahrensbedingten Begleiterscheinungen werden durch unregelmäßige Stichprobenentnahme kontrolliert und durch Auftragsunterbrechung behoben. Soweit die Behebung nicht durch den Auftragnehmer erfolgen kann, wird der externe Wartungsdienst eingeschaltet. Solange wird die Auflagenproduktion unterbrochen, es sei denn, der Auftraggeber verantwortet die Fortführung der Produktion unter Verzicht auf Preisabzüge am Produkt.
(3) Die verfahrensbedingten Begleiterscheinungen im Druckbild sind von Reklamationen ausgenommen.

§ 6) Preise

Die in unserer Preisliste genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; Inzwischen eingetretene Preiserhöhungen, Fehler und irrtümliche Angaben in Preislisten, Produktinformationen und dergleichen berechtigen nicht zu Abzügen irgendwelcher Art.

§ 7) Angebote
Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

§ 8) Auftragsannahme/Auftragsbestätigung/Vertragsrücktritt
(1)
Die Auftragsannahme durch den Auftragnehmer erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt der technischen Verwertbarkeit der Vorlagen oder Druckdaten durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber kann nicht auf die Durchführung des Auftrages bestehen, wenn das Anfertigen eines Musterexemplares misslingt. Der Auftragnehmer kann in diesem Fall ohne Angabe weiterer Gründe vom Vertrag zurücktreten, Kosten für den Auftraggeber entstehen dadurch nicht. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, nach Begutachtung des Musterdruckes ohne Angabe von weiteren Gründen vom Vertrag zurückzutreten unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 % des Netto-Auftragswertes oder mindestens 30,- EURO und Rücksendung des Musterexemplares.

§ 9) Versand und Versicherung
Alle Sendungen erfolgen grundsätzlich ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers (Versicherung, termingerechte Zustellung) zu Standard-Gewährleistungsanspruch. Der Auftragnehmer haftet nicht für Versäumnisse des Liefer-/ Speditionsunternehmens.

§ 10) Beanstandungen (Reklamation)

(1) Die Lieferung(en) sind bei Erhalt umgehend zu prüfen hinsichtlich Erzeugnisqualität, Transportbeschädigung, Vollständigkeit.
(2) Die Beanstandung der Warenlieferung bzw. Teilen der Lieferung ist dem Auftragnehmer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich unter Angabe des Reklamationsgrundes anzuzeigen. Die reklamierte Ware ist zur Abholung durch den Auftraggeber bereitzuhalten. Die Reklamation wird vom Auftragnehmer innerhalb von 8 Tagen geprüft. Wird die Reklamation anerkannt, hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Die Art der Regulierung richtet sich nach dem geringsten Aufwand. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

§ 11) Warenrückgabe

Bestellte Ware ist grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Ausnahmen bilden lediglich Falschlieferungen und berechtigte Reklamationen.

§ 12) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Sie darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Pfändungen von dritter Seite sind uns sofort mitzuteilen.

§ 13) Zahlung
(1) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern auftragsbezogen nicht Anderweitiges vereinbart ist bzw. kein Nachnahme-Versand erfolgt.
(2) Zahlungseinbehalt im Reklamationsfall ist nur bis max. 70 % des Auftragswertes gestattet.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, die Zahlungsvereinbarungen ohne Angabe von Gründen jederzeit zu Ändern sowie Anzahlungen oder Barzahlung zu fordern, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Auftragserteilung trotz Kenntnis vorhandener oder bevorstehender Zahlungsunfähigkeit führt zu Schadensersatzansprüchen gegen den Auftraggeber oder dessen Handlungsbevollmächtigten.
(4) Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Alle gegen den Besteller bestehenden Forderungen werden sofort fällig bei Klageerhebung oder wenn das Konkursverfahren eröffnet wird.

§ 14) Urheberrecht/Verwertungsrechte
Der Auftraggeber haftet allein für Ansprüche aus Verletzungen oder Missachtungen von Urheber-, Vervielfältigungs- und Verwertungsrechten im
Zusammenhang mit seinem Auftragsgegenstand.

§ 15) Gültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen oder Bedingungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, bleiben andere Bestimmungen oder Bedingungen dadurch
unberührt. In diesen Fällen ist eine Auslegung dahingehend zu interpretieren, dass der zugrundegelegte Zweck erfüllt wird.

§ 16) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Versandarten. Beschädigungen durch den Transport sind gegenüber dem Transportunternehmen sofort anzuzeigen, sonst erlischt der
sei denn es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.
Verantwortlicher: Horst Ambacher, München

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